Ein großer Schritt für Thüringen
Selbst die optimistischsten unter uns waren überrascht.
Der Beschluss der Thüringer Landesregierung den vorrangigen Einsatz von Freier Software im öffentlichen Raum gesetzlich festzuschreiben ist ein mutiger Schritt und wird beileibe nicht von allen verstanden. Es wird also an uns allen liegen, dieses Anliegen umzusetzen und seine Richtigkeit in der Praxis unter Beweis zu stellen.
Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
(Thüringer E-Government-Gesetz -ThürEGovG -)
Vom 10. Mai 2018*) **)
§ 4
Offene Standards und Freie Software
(1) Zur Gewährleistung einer weitreichenden Interoperabilität sind neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie Standards auszustatten und hierüber nutzbar zu machen. Neue Anwendungen und Technologien sollen möglichst abwärtskompatibel sein.
(2) Dort wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software erfolgen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
(3) Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Freie-Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden.